16.02.2021, 08:08 Uhr
Gesellschaft
Bild strafbar ?
An sich eine lustige Sache , aber wenn ein Mitarbeiter so Sau blöd ist , und sich an anderen Eigentum bedient.... wird da bei Fotografiert ...
das Bild ausdrucken , und auf seinen Schreibtisch legen ...
Wenn er so scheisse ist , hat er sich eine abreibung verdient
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Kommentare (6)
Key
16.02.2021, 09:45 Uhr
Hast wieder lange Weile wa!👍
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-1§ im Auge
16.02.2021, 13:58 Uhr
Es sind tatsächlich nur Tonaufnahmen strafbar. Sofern du jemanden an einem öffentlichen Ort (also nicht privat zu hause) fotografierst und es nicht ungefragt/ unzensiert ins Internet stellst. Deswegen dürfen Überwachungskameras auch filmen aber keinen Ton audnehmen.👍
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0Eva
★★★★★
Mitglied [6086]
16.02.2021, 18:39 Uhr
Wir überlegen, natürlich das Gesicht zu verfremden auf den Bild.An sich ist Diebstahl ein Kündigungsgrund ;-)
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-1Beiwerk
18.02.2021, 15:32 Uhr
@§+im+Auge: Aber immer schriftlich geben lassen die Einwilligungserklärung, dass derjenige damit einverstanden ist, im Internet zu landen. Da gab es schon genug Gerichtsprozesse, von wegen Schüler stellt anderen Schüler ins Netz und Eltern waren nicht einverstanden und so weiter. Wird mega teuer so eine Abmahnung. Menschen in der Öffentlichkeit dürfen nur als "Beiwerk" auf einem Foto zu sehen sein hörte man.👍
👎
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